Kultur der Pflege

Das Kulturministerium der Nation hat über das Sekretariat für kulturelle Entwicklung zusammen mit den verschiedenen Kammern, Organisationen und Gruppen, die die verschiedenen Sektoren der Kulturindustrie repräsentieren, allgemeine Protokolle für die Rückgabe von Aktivitäten entwickelt, die strengen Standards der Pflege und Prävention entsprechen.
Jedes dieser Protokolle wurde von der Aufsichtsbehörde für Arbeitsrisiken in Übereinstimmung mit den Schutz- und Präventionsmaßnahmen genehmigt, die sich aus den Empfehlungen der WHO, des nationalen Gesundheitsministeriums und anderer zuständiger Akteure ergeben.
Nachstehend finden Sie die Protokolle für Milongas, Praktiken und Tangokurse, die eine respektvolle und sorgfältige Rückkehr zu den Aktivitäten garantieren.

PROTOKOLL FÜR MILONGAS, TANGO-PRAKTIKEN UND TANGO-KURSE

LEITFADEN MIT EMPFEHLUNGEN ZUR PRÄVENTION UND VERRINGERUNG DES RISIKOS EINER COVID-19-ÜBERTRAGUNG

Halten Sie sich an dieses Protokoll:
AFTT, Asamblea Federal de Trabajadores del Tango (Bundesversammlung der Tango-Arbeiter)
Agrupación de Milongas y Organizadores del Oeste (Verband der Milongas und Organisatoren des Westens)
Verband der Milonga-Organisatoren:
Agrupación Tango Zona Norte
Hoy Milonga
GOTAM
CO.M. PA.S
Tangobazar, El Tangauta
Bewegung der Tango-Tänzer 2020
Verband der Milongas mit sozialem Sinn
ProTango
Feministische Tango-Bewegung (Movimiento Feminista de Tango)
UTCIT Unión de Trabajadores de Calzado e Indumentaria de Tango (Gewerkschaft der Tango-Schuh- und Bekleidungsarbeiter)
Milorga Milongas Organisierte Milongas Argentinas
SGT Sindicato Guitarrero del Tango
Tango Zeitgenössisch
Tango Neue Tendenzen
Voces Unidas del Tango
ACT, Versammlung der Tango-Kollektive
Abrazo Abierto
Movimiento Feminist de Tango, Südliche Vorstädte
Aires del Sur
Asociación Civil Cambalache
Consejo Tango Danza Buenos Aires
Nationales Tango-Netzwerk

Inhaltsübersicht

Präsentation
1. der Zweck des Projekts
2. Umfang
3. Unzufriedenes Personal. Risikogruppe
4. Allgemeine Leitlinien
5. Organisation von Milongas, Übungen und Tango-Kursen.
6. Standort des Publikums
7. Zeitpläne, Einlass und Verkehr
8. Live-Musiker
9. Belüftung
10. Vorbeugende Maßnahmen für die Behandlung und Entsorgung von PSA-Abfällen
11. Gastronomie
12. Maßnahmen beim Auftreten von Anzeichen und Symptomen, die mit COVID-19 vereinbar sind
13. Maßnahmen für Personal, das in "engem Kontakt" mit Personen steht, die "Verdachtsfälle" sind.
14. Maßnahmen bei Vorliegen eines positiven COVID-19-Falls
15. Maßnahmen für den korrekten Gebrauch von Gesichtsmasken
16. Maßnahmen zur Protokollkontrolle
17. Nützliche Telefonnummern für Notfälle
ANHANG I. ORGANISATION DES SZENARIOS DER TANGOMODALITÄT
ANHANG II. MUSTER EINER GESUNDHEITSERKLÄRUNG
ANHANG III, BESCHILDERUNG

Präsentation

Dieses Protokoll, das vom Sekretariat für kulturelle Entwicklung des Ministeriums für Kultur der Nation und der Aufsichtsbehörde für Arbeitsrisiken in Zusammenarbeit mit den sektoralen Organisationen ausgearbeitet wurde, zielt darauf ab, die schrittweise Rückkehr von Milongas, Tangopraktiken und Tangokursen in einem dynamischen und sich verändernden Kontext der COVID-19-Pandemie zu fördern und die Prävention der Übertragung der Krankheit unter Veranstaltern, Tänzern und Teilnehmern zu gewährleisten.
Milongas, Tangopraktiken und Tangokurse in einem dynamischen und sich wandelnden Kontext der COVID-19-Pandemie, um eine Übertragung der Krankheit unter Veranstaltern, Tänzern und Besuchern zu verhindern.

1. zweck

Ziel dieses Dokuments ist es, Präventionsmaßnahmen für die schrittweise Rückkehr von Milongas, Tangopraktiken und Tangokursen in offenen und geschlossenen Räumen auf dem Gebiet der Republik Argentinien zu regeln, damit Veranstalter, Tänzer und Teilnehmer das Risiko des Erwerbs und der Verbreitung von COVID-19 minimieren können.

Der Tango und seine Milongas sind für Argentinien Synonyme seiner kulturellen Identität, die nicht nur im Land selbst, sondern auch in der ganzen Welt anerkannt sind; sie sind ein Symbol des künstlerischen Ausdrucks von Buenos Aires.

Darüber hinaus sollen in diesem Dokument Empfehlungen für den angemessenen epidemiologischen Umgang mit einem Verdachtsfall und seinen engen Kontaktpersonen sowie im Falle eines positiven Falles gegeben werden.
Empfehlungen für ein angemessenes epidemiologisches Management bei der Feststellung eines Verdachtsfalls und seiner engen Kontaktpersonen sowie bei Vorliegen eines positiven Falles.
Die in diesem Dokument dargelegten Regeln und/oder Empfehlungen können erweitert oder geändert werden, wenn
Änderungen der epidemiologischen Situation und sonstigen Vorschlägen der zuständigen Behörden des jeweiligen Landes.
Zuständige Behörden der Gerichtsbarkeit.

2. Aufsuchen

Die hier aufgeführten Bestimmungen sind für jede natürliche oder juristische Person, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Organisation von Milongas, Praktiken oder Tangokursen ausübt, verpflichtend einzuhalten.
Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Organisation von Milongas, Praktiken oder Tango-Kursen.

3. Unzufriedene Mitarbeiter. Risikogruppe

Im Rahmen der Liste des Personals, das diese Tätigkeit ausübt, sind folgende Personen von der Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz befreit, wie von der nationalen Exekutive durch den Beschluss Nr. 207/2020 des Ministeriums für Arbeit, Beschäftigung und soziale Sicherheit des Landes, Artikel 1, festgelegt wurde
Das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und soziale Sicherheit der Nation, Artikel 1°, befreit die folgenden Personen, die zu den Risikogruppen gehören und deren Anwesenheit im Haushalt für die Betreuung des Kindes oder Jugendlichen unerlässlich ist, nämlich:

a. Arbeitnehmer, die älter als sechzig (60) Jahre sind, es sei denn, sie gelten als "für das ordnungsgemäße Funktionieren des Betriebs unverzichtbares Personal".
für das ordnungsgemäße Funktionieren des Betriebes". Alle Arbeitnehmer des Gesundheitssektors gelten als "wesentliches Personal".

b. Schwangere Arbeitnehmerinnen.

c. Arbeitnehmer, die zu den von der nationalen Gesundheitsbehörde festgelegten Risikogruppen gehören.

Bei diesen Gruppen handelt es sich nach der bisher geltenden Definition um folgende:

Chronische Atemwegserkrankungen: chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), kongenitales Emphysem, bronchopulmonale Dysplasie, Bronchiektasie, zystische Fibrose und mittelschweres bis schweres Asthma.

Herzkrankheiten: Herzinsuffizienz, koronare Herzkrankheiten, Herzklappenerkrankungen und angeborene Herzkrankheiten.
Immundefekte.
Diabetiker, Menschen mit chronischer Niereninsuffizienz, die an der Dialyse sind oder bei denen eine Dialyse in den nächsten sechs Monaten zu erwarten ist.

Menschen mit Fettleibigkeit der Klasse Ill.

Allgemeine Leitlinien

Bei Auftreten von Symptomen, die mit dem Verdacht auf eine Infektion mit Covid-19 vereinbar sind, nehmen Sie nicht an der Aktivität teil, nehmen Sie keine Selbstmedikation vor, informieren Sie sofort Ihren Vorgesetzten und befolgen Sie die im Abschnitt MASSNAHMEN BEI ANZEIGEN UND SYMPTOMEN, DIE MIT COVID-19 VEREINBAR SIND, festgelegten Maßnahmen.

Das Tragen einer Schutzausrüstung, die Nase, Mund und Kinn bedeckt, ist obligatorisch (sowohl für die Organisatoren als auch für Dritte), um das Gelände der Aktivität zu betreten oder sich dort aufzuhalten.

Um das Wachstum von Mikroorganismen auf den Händen wirksam zu reduzieren, sollte das Händewaschen mit Wasser und Seife mindestens 40-60 Sekunden dauern.

Wenn Seife und Wasser nicht zur Verfügung stehen: Handhygiene mit alkoholhaltigen Lösungen (z. B. Alkoholgel), 20-30 Sekunden lang. Es ist besonders wichtig, dies häufig zu tun:

Vor und nach dem Essen oder dem Umgang mit Lebensmitteln.

Vor und nach dem Umgang mit Müll oder Abfällen.

Nach dem Berühren öffentlicher Flächen: Tresen, Handläufe, Türgriffe, Geländer usw.
Nach dem Umgang mit Geld, Schlüsseln, Tieren usw.

Nach dem Gang zur Toilette.

Angemessene Atemwegshygiene: Unter Atemwegshygiene versteht man vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung der Verbreitung von Sekreten beim Husten oder Niesen.
von Sekreten beim Husten oder Niesen. Dies ist besonders wichtig, wenn Menschen Anzeichen und Symptome einer Atemwegsinfektion wie Erkältung oder Grippe haben:

Bedecken Sie Nase und Mund mit der Ellbogenbeuge oder verwenden Sie ein Einwegtuch, wenn Sie husten oder niesen müssen. Sofort wegwerfen.

Benutzen Sie den nächstgelegenen Abfalleimer, um gebrauchte Taschentücher zu entsorgen.

Hygiene der Hände nach dem Husten oder Niesen.

Je nachdem, ob die Tätigkeit im Freien oder in geschlossenen Räumen stattfindet, werden geeignete Verfahren festgelegt, die die Verbreitung der durchzuführenden Maßnahmen sowie die Schulung des Personals im Hinblick auf die durchgeführten Verfahren und Präventionsmaßnahmen und dieses Protokoll betreffen.
und dieses Protokolls.

Es sind Plakate, elektronische Medien, persönliche Mitteilungen, Alarme, Schilder oder andere Systeme zur Verbreitung der durchgeführten Maßnahmen zu verwenden. Siehe ANHANG III.

Dem an der Tätigkeit beteiligten Personal ist eine ausreichende Menge an PSA zur Verfügung zu stellen, die entsprechend häufig zu ersetzen ist.

5. Organisation von Milonga, Tango-Praktiken und Tango-Kursen.

Für die Wiederaufnahme der Tätigkeiten ist eine Mindestanzahl von Betreuern und eigenem Personal erforderlich.

Das folgende Protokoll und das PROTOKOLL FÜR PERSÖNLICHE TANZAKTIVITÄTEN gelten für die Durchführung von Tango-Kursen.
FÜR PERSÖNLICHE TANZVERANSTALTUNGEN IF-2020-87549772-APN-GAJYN#SRT.

Die Organisatoren von Milongas/Tango-Praktiken und Tango-Kursen müssen Schichten entsprechend der zulässigen Personenzahl und mit vorheriger Anmeldung der Teilnehmer einrichten.

Alle Personen müssen eine eidesstattliche Erklärung über ihren Gesundheitszustand ausfüllen (siehe ANHANG II), aus der hervorgeht, dass sie keine COVID-19-bedingten Symptome haben.

Der physische Raum, der für die Entwicklung der Tätigkeit bestimmt ist, muss abgegrenzt werden.

Zugelassen werden nur Paare, die zusammenleben, oder Tango-Paare, die systematisch zusammen tanzen.

Es ist obligatorisch, vor Ort von Straßenschuhen in Tanzschuhe zu wechseln.

Der persönliche Mindestabstand von 1,5 Metern in offenen Räumen und 2,0 Metern in geschlossenen Räumen muss jederzeit eingehalten werden, mit Ausnahme der Tanzpartner zum Zeitpunkt des Tanzes.

Ein Wechsel der Partner ist zu keinem Zeitpunkt möglich.

Erinnern Sie die Teilnehmer daran, wie wichtig es ist, während des Tanzens NICHT zu sprechen: ein wichtiges Merkmal des Tangotanzes, das heute unverzichtbar ist.

Sprechen Sie nicht mit Tänzern, die sich auf der Tanzfläche bewegen, sprechen Sie nur leise und tragen Sie immer einen Kinnriemen (Nase, Mund, Kinn) und respektieren Sie die soziale Distanz.

Nehmen Sie Wasser für den persönlichen Gebrauch mit, ohne Gläser oder andere persönliche Gegenstände auszutauschen.

Es liegt in der Verantwortung der Veranstalter, dafür zu sorgen, dass die Sicherheitsabstände zwischen den Tanzpaaren eingehalten werden.
Sowohl die Organisatoren als auch die Tänzer oder Assistenten müssen einen Gesichtsschutz tragen, der Nase, Mund und Kinn bedeckt (Maske oder Kinnriemen), und dürfen diesen zu keinem Zeitpunkt abnehmen.

Es wird empfohlen, die den einzelnen Paaren zugewiesenen Bereiche auf der Tanzfläche abzugrenzen oder zu markieren, um einen sicheren Abstand zu gewährleisten.

Die Schichten dürfen höchstens 2 Stunden dauern, wobei zwischen jeder Schicht 30 Minuten verbleiben müssen, um die benutzten Elemente zu reinigen und die Räumlichkeiten für die Tätigkeit zu lüften sowie die Betreuer zu wechseln, um ein Überfüllen zu vermeiden.

Sofern von der zuständigen Behörde genehmigt, können "Social Bubbles" oder "Working Bubbles" gebildet werden, d. h. Gruppen von Personen, die zusammenleben, oder Paare, die systematisch zusammen tanzen und das Lokal gemeinsam besuchen. Sie bestehen aus maximal 6 Mitgliedern und können denselben Raum und dieselbe Nähe teilen, wobei der entsprechende Abstand zu anderen "Social Bubbles" und/oder Besuchern einzuhalten ist.

Innerhalb dieser sozialen Blasen ist unter den in 5.17 definierten Bedingungen der Austausch von Partnern erlaubt, wobei in solchen Fällen vor dem Austausch eine Gesichtsmaske und Alkoholgel zu verwenden sind. Dies muss in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten, in denen die Aktivität stattfindet, erfolgen.

6. Standort der Öffentlichkeit

Die Tische und/oder Stühle bzw. die Nicht-Tanzfläche, auf denen die Paare Platz nehmen, müssen in einem Abstand von 2,0 m zueinander und zur Tanzfläche aufgestellt werden.

Es wird empfohlen, die belegten Plätze zu benennen, entweder durch digitale oder manuelle Ticketausgabesysteme, wie von der zuständigen Behörde festgelegt. Im letzteren Fall wird empfohlen, an der Kasse ein Formular auszufüllen, in dem die folgenden Daten der Person, die die Eintrittskarten kauft, angegeben werden: Name, Vorname, Ausweisnummer, Telefonnummer und zugewiesener Ort. Dies ermöglicht eine schnelle Identifizierung der engen Kontaktpersonen eines möglichen positiven Falls und dient gleichzeitig als nützliches Instrument für die Gesundheitsbehörden.

Wann immer es möglich ist, wird der Verkauf von Fahrkarten über digitale Systeme und/oder E-Ticketing empfohlen.

Wenn Sie über ein System für den persönlichen Kauf von Eintrittskarten verfügen, sind die folgenden Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:
Fahrkartenschalter

6.3.1 Es wird empfohlen, den Arbeitsplatz mit transparenten physischen Barrieren auszustatten und einen Sicherheitsabstand von 2,0 m zwischen den Personen, die mit der Öffentlichkeit arbeiten, sowie zwischen ihnen und den Assistenten einzuhalten.

6.3.2 Es sind Bodenmarkierungen anzubringen, um den Abstand zwischen den Kunden zu gewährleisten, die für den Kauf/Entnahme von Fahrkarten anstehen.

6.3.3 Dem Personal, das sich an die Öffentlichkeit wendet, sind Hygienesets (mindestens 70%ige Alkohollösung, Alkoholgel und Einweghandtücher) zur Verfügung zu stellen.

6.3.4 Vor dem Betreten des Raums, in dem die Aktivitäten stattfinden sollen, muss der Öffentlichkeit ein Sanitärstand zur Verfügung gestellt werden.

Die Verkehrsbereiche und/oder -korridore werden nach Gruppen, Tätigkeiten und Orten so festgelegt, dass ein Mindestabstand von 2,0 m zwischen den Personen eingehalten wird und möglichst differenzierte Verkehrswege entstehen, um Kreuzungen zu vermeiden. Dazu gehören: Künstler, Techniker, Produktionsmitarbeiter, Büroangestellte, Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, Assistenten usw.

Der Mindestabstand von 2,0 Metern zwischen der Vorderseite der Tanzfläche und der Bühne und dem ersten Stuhltisch oder Nicht-Tanzbereich, an dem das Publikum sitzt, muss eingehalten werden.

Im Falle von "social or work bubbles", wie in 5.17 und 5.18 definiert, können die Mitglieder in dem Raum/Milonga nebeneinander sitzen. Der Mindestabstand zwischen "Sozial- oder Arbeitsräumen" beträgt 1,5 Meter in offenen Räumen und 2,0 Meter in überdachten Räumen, und innerhalb des Raums sind stets Kinnriemen zu tragen.

7. Verlagerungen, Einkommen und Umlauf

Bei mehr als einer Schicht pro Tag erfolgt der Ein- und Auslass des Publikums zwischen den Aufführungen mit einer umsichtigen Wechselzeit, die nicht weniger als 30 Minuten betragen darf. Der Einlass darf erst erfolgen, wenn die Räumlichkeiten für die Tätigkeit vollständig geräumt sind.

Die Belüftung muss einen Luftaustausch von mindestens 30 Minuten ermöglichen, und der Raum muss vor Beginn der neuen Schicht gründlich gereinigt und desinfiziert werden.

Vor dem Betreten des Betriebs sollte ein Platz für die Desinfektion der Öffentlichkeit vorgesehen werden.

Öffentliche Besucher müssen beim Betreten des Veranstaltungsortes die aktuelle Gesundheitsbescheinigung (siehe ANHANG II) oder ein anderes Formular vorlegen, das diese ersetzt (Online-Formular, CuidAR-App oder gleichwertiges System). Alle Teilnehmer, die den Veranstaltungsort betreten, werden einer Temperaturkontrolle unterzogen. Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Kontrolle eine Temperatur von 37,5° C oder mehr haben, werden nicht eingelassen. Die Teilnehmer verpflichten sich, bei Verdacht und/oder Diagnose von COVID-19 oder bei Kontakt mit einer Person mit einem bestätigten Ergebnis nicht an der Veranstaltung teilzunehmen.
Bestätigtes Ergebnis.

Bedingungen für den Aufenthalt. Bedingung für die Zulassung, den Zutritt und den Aufenthalt in der Einrichtung ist die ständige Verwendung von Masken und die Einhaltung der in der Einrichtung vorgesehenen Kontroll- und Präventionsmaßnahmen.
den Einrichtungen.

Eingänge und Ausgänge für die Öffentlichkeit. Die Verkehrsführung muss den sozialen Abstand von 1,5 Metern in offenen Räumen und 2,0 Metern in überdachten Räumen einhalten, und die Organisation der Personen muss entsprechend der von der zuständigen Behörde festgelegten Kapazität erfolgen. Die folgende Organisationsform wird vorgeschlagen:

Einlass/Einfahrt nach Standortgruppen (ähnlich den Richtlinien für das Einsteigen in Flugzeuge).
Es wird empfohlen, Einlasszeiten festzulegen, um zu vermeiden, dass der Einlass nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" erfolgt.
Legen Sie separate Einlasszeiten für die Öffentlichkeit, Arbeitnehmer, Künstler usw. fest.

Verspäteter Einlass: Übungsteilnehmern ist es nicht gestattet, nach 15 Minuten der reservierten Zeit einzutreten. Nach dieser Zeit dürfen sie nur noch als Zuschauer teilnehmen. In Ausnahmefällen kann ein zugewiesener Platz für Nachzügler zur Verfügung gestellt werden, aber sie dürfen nicht an den Arbeitsblasen teilnehmen.

Es wird empfohlen, vor Beginn jeder Milonga, jeder Übung oder jedes Kurses die wichtigsten Präventions- und Hygienerichtlinien an die Zuhörer weiterzugeben, wenn möglich durch eine aufgezeichnete Nachricht.

Zirkulation auf der Tanzfläche. Um die notwendigen Abstände auf der Tanzfläche einzuhalten, muss der Durchmesser der Kreise auf der Tanzfläche abgegrenzt werden.

Für Außenbereiche: Jeder Kreis hat eine Fläche von 7,065 m2. Die Anzahl der Kreise hängt von der Gesamtfläche der Tanzfläche ab, wobei jedoch immer die Kreisfläche von 7,065 m2 (Radius von 1,50 m) eingehalten wird. Die Anzahl der Paare, die gleichzeitig tanzen können, ist gleich der Anzahl der verfügbaren Kreise minus eins.

Für Innenräume: Der Abstand zwischen den Kreisen muss 2,0 m betragen, wobei der Radius jeweils 2 m beträgt.
Die Tanzpartner müssen den Kreislauf gegen den Uhrzeigersinn einhalten und dürfen sich ausnahmslos nur dann vorwärts bewegen und den Kreis wechseln, wenn der Kreis neben ihrer Position völlig leer ist. Ein Partnertausch ist nur zwischen Mitgliedern derselben Gesellschafts- oder Arbeitsgruppe zulässig, wobei jeder Partner in einem anderen Kreis bleiben muss.

Zugang zum Spielfeld und Verlassen des Spielfelds. Sie dürfen die Bahn betreten, wenn der ihrem Tisch oder Stuhl nächstgelegene Kreis leer ist, wobei sie stets den Sozialabstand von 2,0 m einhalten müssen. Beim Verlassen der Bahn nach Beendigung der Runde müssen die Paare den Umlauf gegen den Uhrzeigersinn einhalten und dürfen ausnahmslos nur dann vorwärts gehen und den Kreis wechseln, wenn der Kreis neben ihrer Position völlig leer ist. Sie dürfen die Bahn verlassen, wenn sie sich an dem Punkt des Umlaufs befinden, der ihrem Tisch oder Stuhl am nächsten liegt. Der Veranstalter kann auch eine Anzahl oder Schichten für den Zugang oder das Verlassen der Bahn festlegen.
Zugang oder Rückzug auf die Bahn.

Allgemeine Sitzplatzkapazität. Andererseits wird empfohlen, dass die allgemeine Kapazität von Milongas, Praxen oder Tanzschulen in geschlossenen Räumen 50 % ihrer Gesamtkapazität nicht überschreiten sollte.

Die Kapazität der Milongas/Tango-Praktiken und der Tango-Kurse im Freien ist auf 1 Person pro 4 Quadratmeter begrenzt, je nach dem zur Verfügung gestellten Platz.

In jedem Fall sind die Bestimmungen der einzelnen zuständigen Behörden zu berücksichtigen.

Diese Kapazitätsbegrenzungen unterliegen der Entscheidung der einzelnen Gerichtsbarkeiten.

7.11. Beförderung und Transport von Arbeitnehmern, Teilnehmern, Ausrüstung und Mobilität.
Hinsichtlich der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden die zum Zeitpunkt der Aktivität in der jeweiligen Rechtsordnung geltenden Vorschriften beachtet. Die Teilnehmer werden ermutigt, zu Fuß zu gehen oder ihre eigenen Fahrzeuge oder Fahrräder zu benutzen.
Fahrzeuge oder Fahrräder zu benutzen.
Im Falle der Nutzung von Fahrzeugen wird empfohlen, vorbeugende Maßnahmen für deren Nutzung zu treffen. Im Folgenden sind einige Vorschläge aufgeführt:

Vermeiden Sie das Teilen.

Vor, während und nach der Benutzung des Fahrzeugs desinfizieren (Polster, Lenkrad, Schalthebel, Schlüssel, Armaturenbretter, Innenräume, Türgriffe, Öffnungsgriffe, Schlösser, Handläufe, Sicherheitsgurte und alle Flächen mit direktem Kontakt).

Natürliche und permanente Belüftung während des Umlaufs.

Fahren Sie mit so wenigen Personen wie möglich. Es wird eine Person pro Sitzreihe empfohlen.

8. Live-Musiker

Für die Entwicklung der musikalischen Aktivität gelten das vorliegende Protokoll und das ALLGEMEINE PROTOKOLL FÜR MUSIKALISCHE AKTIVITÄT.

9. Belüftung

Geschlossene Räume müssen regelmäßig gelüftet werden, insbesondere im Winter oder bei niedrigen Temperaturen, um einen Luftaustausch zu ermöglichen. Es ist unbedingt erforderlich, den Raum vor und nach jeder Tätigkeit mindestens 30 Minuten lang zu lüften (durch Öffnen von Türen und Fenstern oder durch Zwangslüftung mit Luftaustausch). Bei einer Zwangslüftung ist darauf zu achten, dass Filter, Kanäle und Rohre so oft wie möglich gereinigt, desinfiziert und kontrolliert werden. Befolgen Sie diesbezüglich die von der jeweiligen zuständigen Behörde festgelegten Richtlinien für Lüftungsanlagen. Mindestempfehlungen für die Belüftung finden Sie in den Allgemeinen Empfehlungen für Lüftungs- und Klimaanlagen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie.
verfügbar unter: https://www.argentina.gob.ar/sites/default/files/ficha_tecnica_ventilacion_agosto_2020.pdf und unter
Factsheet Belüftung und COVID-19 in der Industrie, verfügbar unter: https://wwwargentina.gob.ar/sites/default/files/
technisches_datenblatt_lueftung_und_covid_150920.pdf.

In Ermangelung einer natürlichen Außenlüftung sind Renovierungen durch Zwangslufteinblasung und -absaugung zu gewährleisten und/oder fehlende Renovierungen durch Luftumwälzung mit Hilfe eines Filtersystems gemäß den von der zuständigen Behörde festgelegten Richtlinien zu ergänzen.

10. Vorbeugende Maßnahmen für die Behandlung und Entsorgung von PSA-Abfällen

Im Folgenden einige Vorschläge:
Es wird vorgeschlagen, für die Entsorgung von persönlichen Hygieneartikeln (Einweg-Papierhandtücher, Reinigungs- und Desinfektionstücher usw.), PSA und Arbeitskleidung auf individueller Basis Sammeltüten/Körbe/Behälter bereitzustellen.

Identifizierung und Kennzeichnung von Abfalldeponien.

Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Desinfektion von Fäkalientanks.

Bei der Beseitigung von Abfällen sind Handschuhe (vorzugsweise Einweghandschuhe), Atemschutz (Mundstück), Gesichtsschutz und, wenn möglich, mechanische Hilfe zu verwenden, um den Kontakt mit den Abfällen zu verringern.

Wenn der Abfall ausrangierte PSA und Arbeitskleidung enthält, müssen diese täglich entsorgt und verwaltet werden. Es wird empfohlen, den Inhalt doppelt zu verpacken, vor dem Verschließen zu desinfizieren, den Inhalt zu kennzeichnen (PSA und Hygiene- und Desinfektion
des Inhalts (PSA und Hygiene- und Desinfektionselemente des Abfalls) und die interne Lagerung an einem geeigneten (isolierten) und ordnungsgemäß ausgeschilderten Ort für mindestens zweiundsiebzig (72) Stunden bis zur endgültigen Entsorgung in einem dritten Beutel.

11. Gastronomie

Die Milongas/Tangopraktiken und Tangokurse, die für gastronomische Dienstleistungen zugelassen sind, müssen das von der nationalen oder regionalen Regierung festgelegte Protokoll für diese Tätigkeit einhalten.

Für die Anlieferung und Entgegennahme von Waren sollten Vorkehrungen getroffen werden, bei denen kein direkter Kontakt zwischen dem Anlieferer und dem Empfänger besteht (Wagen, Kisten, Türen, Gitter, Gurte usw.), so dass sich alle möglichen Risiken auf einen Ort/Sektor konzentrieren, der regelmäßig desinfiziert werden sollte.
Risiko an einem Ort/Sektor, der regelmäßig desinfiziert werden sollte. Es wird vorgeschlagen, die Be- und Entladebereiche durch Beschilderung, Trennwände, Bodenmarkierungen usw. abzugrenzen.

12. Zu ergreifende Maßnahmen bei Vorliegen von Anzeichen und Symptomen, die mit
COVID-19

Jeder Person (sich selbst oder anderen) auf dem Gelände, die Symptome zeigt, die mit COVID-191 übereinstimmen, sollte Hilfe geleistet werden. Siehe AFICHE IX.

Bei Vorhandensein einer Person mit Symptomen sollte die für den Bereich zuständige Person und/oder der Arbeitnehmer die in jeder Gerichtsbarkeit angegebenen Telefonnummern kontaktieren, um die Protokolle des Gesundheitsministeriums und jeder Provinz zu befolgen.
Gesundheit der Nation und der einzelnen Provinzen https://www.argentina.gob.ar/coronavirus/telefonos/provincias-caba. Je nach Art des Arbeitsvertrags ist die Situation dem ärztlichen Dienst, der Personalabteilung und/oder der vom Arbeitgeber zu diesem Zweck benannten Stelle zu melden.

Das gesamte Hilfspersonal muss mindestens eine Maske oder einen Gesichtsschutz (gemäß Nummer 5 dieses Protokolls), Einweghandschuhe und eine Schutzbrille (oder eine Gesichtsmaske bei Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands) tragen.

Die Person sollte sofort in einem abgegrenzten Raum isoliert werden, der vorzugsweise über eine natürliche Belüftung verfügt und für diesen Zweck ausgestattet ist. Es sollte eine Maske/Gesichtsschutz getragen werden.

Gemäß den Empfehlungen und Anweisungen der Gesundheitsbehörde wird empfohlen, das Personal, das mit dem COVID-19-Verdachtsfall in Kontakt gekommen ist, zu entlassen und nach Hause zu schicken, um die Bestimmungen von Absatz 1 anzuwenden. Für weitere Informationen wird empfohlen, die von der nationalen Gesundheitsbehörde erstellten Leitlinien zu lesen, die auf der folgenden Website verfügbar sind:
https://www.argentina.gob.ar/salud/coronavirus-COVID-19/definicion-de-caso

MASSNAHMEN FÜR PERSONAL MIT "ENGEM KONTAKT" ZU PERSONEN, DIE "VERDACHTSFÄLLE" SIND ODER BEI DENEN MEDIZINISCH BESTÄTIGT WURDE, DASS SIE SICH MIT COVID-19 INFIZIERT HABEN.

Desinfizieren Sie den/die Bereich(e), in dem/denen sich die Person aufgehalten und/oder innerhalb des Betriebs bewegt hat. Das mit der Reinigung und Desinfektion beauftragte Personal hat folgende PSA zu tragen: Maske, Augenschutz, Gesichtsschutz, Einwegoverall und Einweghandschuhe.
und Einweghandschuhe.

Organisieren Sie die Verlegung der Person an den von der Gesundheitsbehörde empfohlenen Ort der Isolierung.

Solange kein negatives Ergebnis der durchgeführten Analyse oder der ärztlichen Entlassung vorliegt oder solange die Person nicht die von der jeweiligen zuständigen Behörde festgelegten Anforderungen erfüllt hat (z. B. 14 Tage präventive Isolierung), darf die Person den Betrieb nicht betreten.

13. Maßnahmen für Personal mit "engem Kontakt" zu Personen, die "Verdachtsfälle" sind oder bei denen ärztlich bestätigt wurde, dass sie sich mit COVID-19 infiziert haben.

Arbeitnehmer, die in "engem Kontakt" mit Personen stehen, bei denen ärztlich bestätigt wurde, dass sie sich mit COVID-19 angesteckt haben, werden angewiesen, den Betrieb sofort zu verlassen, wobei von öffentlichen Verkehrsmitteln so weit wie möglich abzuraten ist, und sie werden angewiesen, sich dringend mit dem Gesundheitssystem ihres Zuständigkeitsbereichs in Verbindung zu setzen.
Die Person, die sich in der im vorigen Absatz beschriebenen Situation befindet, wird von der Teilnahme an Aktivitäten befreit, bis das Ergebnis der Bestätigung des Verdachtsfalls vorliegt. Im Falle eines negativen Ergebnisses können enge Kontaktpersonen ihre normalen Aktivitäten wieder aufnehmen. Bestätigt sich die COVID-19-Diagnose, müssen sie vor der Wiederaufnahme der Tätigkeit die angegebene Isolierung und alle anderen von der zuständigen Gesundheitsbehörde festgelegten Anforderungen einhalten. In gleicher Weise ist erneut Folgendes vorzulegen
die eidesstattliche Erklärung zum Gesundheitszustand (siehe ANHANG II).

Die zuständige Gesundheitsbehörde legt die zusätzlichen Maßnahmen fest, die für Personen zu ergreifen sind, die direkten Kontakt mit dem möglichen COVID-19-Fall hatten.

14. Zu ergreifende Maßnahmen bei einem positiven COVID-19-Fall

Wird ein positiver Fall von COVID-19 bestätigt, unabhängig davon, ob es sich um einen Mitarbeiter des Veranstaltungsortes oder einen Teilnehmer an der Aktivität handelt, sind unverzüglich die folgenden Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit des Personals zu gewährleisten und die Fortführung der Aktivität in dem Bereich so schnell wie möglich zu ermöglichen.
Die Aktivität in dem Bereich wird so schnell wie möglich eingestellt.

Schritt 1:

a. Unverzügliche Benachrichtigung der zuständigen Gesundheitsbehörden des nationalen und/oder regionalen Gesundheitsministeriums.

b. Gemäß den Empfehlungen und Anweisungen der Gesundheitsbehörde wird empfohlen, das Personal, das mit dem COVID-19-positiven Fall in Kontakt steht, zu entlassen und nach Hause zu schicken, wobei die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel so weit wie möglich zu vermeiden ist, um die Bestimmungen des Abschnitts MASSNAHMEN FÜR PERSONEN MIT "STRENGEN KONTAKT" ZU PERSONEN, DIE "VERDÄCHTIGE FÄLLE" SIND ODER MEDIZINISCH BESTÄTIGT HABEN, MIT COVID-19 IN KONTAKT STEHEN, anzuwenden.

Der Bereich und die Flächen, mit denen die Person in Berührung gekommen ist, sind unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren, so dass eine Wiederaufnahme der Tätigkeiten in möglichst kurzer Zeit möglich ist.
Der Bereich und die Flächen, mit denen die Person in Berührung gekommen ist, sind unverzüglich so zu reinigen und zu desinfizieren, dass die Wiederaufnahme der Tätigkeiten so schnell wie möglich möglich möglich ist.
Diese Reinigung und Desinfektion erfolgt mit von der Gesundheitsbehörde zugelassenen Produkten und Desinfektionsmitteln oder mit einer Natriumhypochloritlösung mit 1000 ppm Aktivchlor (Verdünnung von etwa 50 Teilen Wasser und einem Teil Bleichmittel mit 55(Cl/L, vor Ort hergestellt).

Das mit der Reinigung und Desinfektion beauftragte Personal muss die folgenden PSA verwenden:

Maske oder Gesichtsschutz, je nach Bedarf
Augenschutz
Gesichtsschutz
Einweg-Overall
Einweghandschuhe

Wenn ein spezielles Reinigungs- und Desinfektionsunternehmen beauftragt wird, ist ein Protokoll für COVID-19 zu erstellen und ein prüfbares Protokoll über die Durchführung der Maßnahmen zu erstellen.

Wenn die Ansteckung in der Arbeitsumgebung eines Mitarbeiters des Raums selbst aufgetreten ist, muss sie der ART gemeldet werden, zusammen mit der von einer ordnungsgemäß befugten Stelle bestätigten Diagnose, gemäß den Bestimmungen der DNU Nr. 367/2020 und der Resolution SRT Nr. 38/2020.

Zweiter Schritt:

Sobald der Abschluss der vollständigen Reinigung und Desinfektion des Bereichs überprüft und in das entsprechende Register eingetragen wurde, muss die Art und Weise der Wiederaufnahme der Aufgaben (Arbeitsgruppen, Schichten usw.) gemäß den Bestimmungen oder Anforderungen der nationalen oder regionalen Gesundheitsbehörde zu einem bestimmten Zeitpunkt mitgeteilt und vereinbart werden.

Die Beschäftigten sollten über die Maßnahmen informiert werden, die ergriffen wurden, um dem Personal Ruhe und Gelassenheit zu vermitteln.
Es sollten täglich Maßnahmen zur Temperaturkontrolle ergriffen werden, um die Temperatur aller Personen, die den Betrieb betreten, zu überwachen (vorzugsweise und wenn möglich mit Infrarotgeräten).

Sobald diese Maßnahmen getroffen sind, kann die Arbeit mit dem Personal des Betriebs, das nicht isoliert werden soll, und/oder ggf. mit externen Vertretern fortgesetzt werden.

15. Maßnahmen zur korrekten Verwendung von Gesichtsmasken

Sie sollten das Gesicht vom Nasenrücken bis zum Kinn vollständig bedecken.

Waschen Sie sich gründlich die Hände, bevor Sie die Maske/den Gesichtsschutz anlegen oder abnehmen.

Beim An- und Ablegen des Kinnriemens/Mundstücks darf nur die Spitze oder das Gummiband auf der Rückseite des Kinnriemens/Mundstücks berührt werden, nicht aber die Vorderseite des Kinnriemens/Mundstücks.

Wenn der Kinnriemen/das Mundstück wiederverwendbar ist, sollte er/sie vor dem Gebrauch bei 60° Celsius mit Waschmittel gewaschen werden.

16. Protokollkontrollmaßnahmen

Zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Aktivitäten wird für jeden Bereich eine verantwortliche Person ernannt, die zuvor eine Sitzung mit der/den Schulleitung(en) und den Lehrern abhält, um jeden Punkt dieses Protokolls zu besprechen.

Ordnungsgemäße und strikte Einhaltung der Verfahren unter Beachtung der entsprechenden Gesundheits- und Sicherheitsempfehlungen, die sichere Arbeitsbedingungen ermöglichen.

Vorfälle, Abweichungen oder Schwierigkeiten bei der Einhaltung der festgelegten Maßnahmen sollten aufgezeichnet und gemeldet werden.

Diese Mitteilung wird an die zuständige Behörde weitergeleitet, damit sie die notwendigen Änderungen zur Optimierung vornehmen kann.

Als eine der Möglichkeiten wird vorgeschlagen, dass die Dienststellen für Gesundheit und Sicherheit und Arbeitsmedizin oder die als verantwortlich benannte Person regelmäßig die Einhaltung des festgelegten Protokolls überprüfen können.
Es ist ratsam, dass der Arbeitnehmer von den Dienststellen für Gesundheit und Sicherheit und Arbeitsmedizin in der Auswahl der einzelnen PSA für den Fall eines Falles geschult und beraten wird.

17. Nützliche Telefonnummern für Notfälle
MINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT
120 Gratuito Atencion 24 Hs. - 0800-222-1002

Stadt Buenos Aires : 107 Misiones : 107
Provinz Buenos Aires | 148 Neuquén | 0800-333-1002

Catamarca | 0383-4238872 Rio Negro | 911

Chaco | 0800-444-0829 Salta | 136

Córdoba | 107 San Luis | 107

Corrientes | 107 San Juan | 107

Entre Ríos | 0800-555-6549 Santa Fe | 0800-555-6549

Formosa | 107 Santa Cruz | 107

Jujuy | 0800-888 -4767 Santiago del Estero | 107

La Pampa | 02954-619130 Tierra del Fuego | 101/911

La Rioja | 107/911
Tucuman | 0800-555-8478
Mendoza | 0800-800-26843 0800-222-8478

ANHANG I. ORGANISATION DER TANGO STAGE MODALITY

Für diese Modalität gelten das vorliegende Protokoll, das PROTOKOLL FÜR TANZVERANSTALTUNGEN IF-2020-87549772-APN-GAJYNHSRT und das PROTOKOLL FÜR THEATER- UND LIVE-MUSIKVERANSTALTUNGEN MIT PUBLIKUM IF-... 2020-77671166-APN-GAJYNHSRT und das PROTOKOLL FÜR THEATER- UND LIVE-MUSIKVERANSTALTUNGEN MIT PUBLIKUM IF-... 2020-77671166-APN-GAJYNHSRT.
2020-77671166-APN-GAJYN#SRT.

Darüber hinaus sind die folgenden Empfehlungen zu berücksichtigen:

Diese Modalität findet zwischen Paaren statt, die systematisch zusammen tanzen.

Es wird das Konzept der Sozial- oder Arbeitsblasen angewandt (siehe Ziffern 5.17 und 5.18).

Bei einem Partnertausch gemäß 5.17, 5.18 und 7.8 ist vor der Darbietung ein Verzeichnis der zusammen tanzenden Personen zu führen.

Die Gesundheitsbescheinigung muss auf dem neuesten Stand gehalten werden.

Es wird empfohlen, den Gesichtsschutz durch eine Gesichtsmaske zu ergänzen, wie von den zuständigen Behörden festgelegt.

ANHANG II. MUSTER EINER GESUNDHEITSERKLÄRUNG

COVID-19 Gesundheitserklärung

Vorname und Nachname:

Position:

Ort des Wohnsitzes:

1 Sind Sie schon einmal ins Ausland gereist? JA | NEIN

2. Hatten Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer an Coronavirus 0 erkrankten Person mit Verdacht auf COVID-19? JA | NEIN

3. Sie hatten in den letzten 14 Tagen oder haben derzeit eines der folgenden Symptome: Fieber (37,5 oder mehr), Husten, Halsschmerzen, Atemprobleme, Anosmie oder Dysgeusie (Veränderungen des Geschmacks oder Geruchs), Kopfschmerzen, Myalgie, Durchfall und/oder Erbrechen.

4. Haben Sie eine Vorgeschichte mit einer chronischen Erkrankung (Asthma, Diabetes, Herzkrankheiten oder eine andere Erkrankung, die zu den Risikogruppen für COVID-19 gehört).
JA) NEIN

Ich erkläre, dass die von mir gemachten Angaben richtig sind, und verpflichte mich, den Ärztlichen Dienst oder die zuständige Person über jede Änderung derselben zu informieren.

Argentinische Republik - Nationale Exekutive

STADT BUENOS AIRES
Dienstag, 22. Dezember 2020

Analia Soledad Cejas
Verwaltungsassistentin

Verwaltung der rechtlichen und regulatorischen Angelegenheiten
Aufsicht über die Arbeitsrisiken
Dezember 2020









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